1. Über- und Rückgabe
Das Mietobjekt (ZELT) wird vom Vermieter geliefert und abgeholt. Der Auf- und Abbau erfolgt durch Personal des Vermieters zu den vereinbarten Terminen. Zum Aufbauzeitpunkt (Mietvertrag) muss der Platz,auf dem die Mietsache aufgebaut werden soll, sauber sowie frei und zugänglich sein.
Vor Abbau durch den Vermieter werden mit dem Mieter die Mietgegenstände auf eventuelle neue Mängel und Schäden überprüft. Für festgestellte Mängel, Verlust oder Beschädigungen an den Mietgegenständen zwischen der Übernahme und Rückgabe ist der Mieter verantwortlich. Der Vermieter trägt die Kosten für die gewöhnliche Abnutzung der Mietsache. Schäden, die der Mieter bei Anwendung der nötigen Sorgfalt hätte abwenden können oder die durch schuldhaftes Verhalten des Mieters oder Dritter entstehen, gehen zu Lasten des Mieters. Hierzu übernimmt er eventuelle Reparaturkosten oder bei irreparablen Schäden die Kosten für eine Neuanschaffung der beschädigten Teile.
Der Mieter verpflichtet sich die Mietgegenstände pfleglich zu behandeln und diese entsprechend der gesetzlichen Regelungen zu verwenden. Der Mietgegenstand bleibt Eigentum der Vermieters.
Ein Ankleben von Gegenständen an den Zeltplanen und der Metallkonstruktion, sowie die Verwendung von abfärbenden Dekorationen ist nicht erlaubt. Das Zeltgerüst darf nicht als Aufhängevorrichtung, insbesondere nicht für schwere Lasten benutzt werden. Stromleitungen dürfen nicht über das Zeltdach gezogen werden. Das Benutzen von Terrassenstrahlern (Heizpilze) im Zelt ist untersagt.
Im Falle, daß der Mietgegenstand aus technischen, witterungsbedingten oder sonstigen Gründen nicht oder nur zeitlich verschoben geliefert bzw. aufgebaut werden kann, ist der Vermieter schadlos zu halten. Es können keine Schadenersatzansprüche geltend gemacht werden. Der Vermieter behält sich das Recht vor, bei Sturmwarnung vor Aufbaubeginn der Mietsachen, von einer Auftragsdurchführung zurückzutreten.
Der Abbau darf nur in Anwesenheit des Vermieters bzw. dessen Mitarbeiter begonnen werden.
2. Zahlungsbedingungen
Der vereinbarte Mietpreis ist bei Aufbau der Mietgegenstände in Bar an den jeweiligen verantwortlichen des Aufbaupersonals zu zahlen.
3. Versicherung
Die versicherungstechnische Verantwortung gegen Beschädigung, Diebstahl, Feuer- und Sturmschäden wird ohne Einschränkungen auf den Mieter übertragen. Der Mieter haftet für alle Sach- und Personenschäden, die durch den Betrieb und Gebrauch der Mietsache entstehen. Die Be- und Überwachung der Mietsache übernimmt der Mieter vom Zeitpunkt der Anlieferung/Anmietung bis zum Ende des Abtransports/Rückgabe.
Bei Sturm- oder Unwettergefahr hat der Mieter unverzüglich sämtliche Aus- und Eingänge dicht zu schließen und das Zelt notfalls von Personen räumen zu lassen. Allein der Mieter übernimmt das witterungsbedingte Betriebsrisiko.
Eine Garantie für absolute Wasserdichtheit der Dach und Seitenplanen bzw. wenn Zelte mittels Regenrinne miteinander verbunden sind, wird vom Vermieter nicht übernommen. Auch eine Haftung für Wasserschäden an allen in die Zelte eingebrachte Gegenstände wird vom Vermieter nicht übernommen. Zeltplanen weisen normale Gebrauchsspuren auf. Dies ist kein Grund für Beanstandungen seitens des Mieters.
Der Betrieb der Heizgebläse erfolgt auf Verantwortung des Mieters. Auch hier ist der Mieter für alle evtl. entstehenden Schäden haftbar.
In den Zelten dürfen keine offenen Feuer, Heizpilze (Wärmeschirme), Grillstellen, Fritteusen und ähnliches betrieben werden. Die Reinigungs- und Reparaturkosten der Zeltplanen und Gestänge im Falle vor genannter Nutzung oder durch unsachgemäßen Gebrauch der Mietobjekte trägt der Mieter. Bodensysteme dürfen weder angebohrt noch mit Teppichklebeband oder ähnlichem beklebt werden. Auch hier werden die erforderlichen Reinigungs- und Reparaturkosten in Rechnung gestellt.
4. Rücktritt vom Vertrag
Tritt der Mieter vom Vertrag zurück, gilt folgendes als vereinbart:
Bei Rücktritt vom Vertrag sind 25 % der vertraglich festgelegten Miete fällig, bei Rücktritt von weniger als 8 Tage vorm Termin 50 % und bei Rücktritt von weniger als 3 Tagen vor dem Termin werden 75% der Miete sofort fällig.
5. Preise
Als Grundlage zur Berechnung werden folgende Nettopreise festgelegt:
Mietdauer 3 Tage incl. Auf und Abbau 3x4m

110,00 €uro
Mietdauer 3 Tage incl. Auf und Abbau 3x6m 130,00 €uro
Mietdauer 3 Tage incl. Auf und Abbau 3x8m 150,00 €uro
Mietdauer 3 Tage incl. Auf und Abbau 4x4m

120,00 €uro
Mietdauer 3 Tage incl. Auf und Abbau 4x6m 150,00 €uro
Mietdauer 3 Tage incl. Auf und Abbau 4x8m 180,00 €uro
Mietdauer 3 Tage incl. Auf und Abbau 4x10m 210,00 €uro
Mietdauer 3 Tage incl. Auf und Abbau 5x4m 140,00 €uro
Mietdauer 3 Tage incl. Auf und Abbau 5x6m 175,00 €uro
Mietdauer 3 Tage incl. Auf und Abbau 5x8m 210,00 €uro
Mietdauer 3 Tage incl. Auf und Abbau 5x10m 245,00 €uro
Mietdauer 3 Tage incl. Auf und Abbau 6x8m 290,00 €uro
Mietdauer 3 Tage incl. Auf und Abbau 6x10m 350,00 €uro + 1 Helfer
Mietdauer 3 Tage incl. Auf und Abbau 6x12m 410,00 €uro + 1 Helfer
Mietdauer 3 Tage incl. Auf und Abbau 8x6m 375,00 €uro
Mietdauer 3 Tage incl. Auf und Abbau 8x9m 475,00 €uro
Mietdauer 3 Tage incl. AUf und Abbau 8x12m 575,00 €uro
Jeder weitere Tag 30,00 / 50,00 €uro
Zeltboden Kunststoff 1qm incl. Verlegung und Endreinigung 4,00 €uro
Zeltboden Holz incl Stahlunterbau 5,00 €uro
Lichterkette 12m incl. Leuchtmittel 7,50 €uro
Lichterkette 20m incl. Leuchtmittel 12,00 €uro
Beleuchtung Kugel 5,00 €uro
Beleuchtung Neonröhre 12,00 €uro
Beleuchtung Kronleuchter 14,00 €uro
Gasheizgebläse incl. Gasflasche 40,00 €uro
Gasheizgebläse ohne Gasflasche 20,00 €uro
Glühweinkocher (*) 10,00 €uro
Kaffeemaschine (*) 15,00 €uro
Cafing Dish (*) 8,00 €uro
Besteck (Messer/Gabel/Löffel/Kuchengabel/Kaffeelöffel) (*) 0,50 €uro pro Person
Geschirr (Speiseteller/Suppenteller/Kaffe-Kuchengedeck) (*) 0,75 €uro pro Person
Bierkrüge 0,3L 5,00 €uro/15Stück
Schwenker XXXL (*) 40,00 €uro
Gasgrill 30,00 €uro
Bierzeltgarnitur 50cm 7,00 €uro
Bierzeltgarnitur 70cm 9,00 €uro
Bierzelttisch für Buffet 70cm 5,00 €uro
Bierbankauflage (2 Stück) 5,00 €uro
Stehtische Rund 80cm 7,50 €uro
Stehtische Rechteckig 120x60cm 10,00 €uro
Stehtisch 3-Flügel 18,00 €uro
Husse für Stehtisch Rund 80cm Weis (KAUF) 12,50 €uro
Sonnenschirm 2m mit Schirmständer Weiß 6,50 €uro
Bankettstuhl

4,00€uro
Bankettisch 150cm rund

12,00 €uro
Kühltruhe (Red Bull Dose) 20,00 €uro
Kühltruhe (Weiß oder Becks) 29,00 €uro
Beschallungsanlage 120,00 €uro
Mobile Discobeleuchtung incl. Nebelmaschine 75,00 €uro
Kilometerpauschale pro gefahrenen km 1,00 €uro
Reingung Schwenker 25,00 €uro
Reinigung Gläser pro gebinde 10,00 €uro
Reinigung Cafing Dish,Glühweinkocher oder Kaffeemaschine 10,00 €uro
Reinigung Besteck 0,35 €uro pro Besteck
Reinigung Geschirr 0,65 €uro pro Gedeck
Alle Preis zzgl. 19% Mehrwertsteuer
6.Sonstiges
Zeltverleih Klam behält sich das Recht vor, an den Mietgegenständen Werbung in angemessener Größe anzubringen. Die Firmenlogos dürfen durch den Mieter weder entfernt noch unsichtbar gemacht werden.
7. Aufstellungsplatz
Der Mieter sorgt für ebenes, waagerechtes und für Zelthallen bebaubares Gelände und stellt nach Abbauende den ursprünglichen Zustand des Geländes wieder her. Die Zu- und Abfahrtswege sowie das Baustellengelände müssen ab einer Zeltgröße von 72qm oder bei Zelten mit Fussboden für Lastzüge bis 7,5 t Nutzlast befahrbar sein. Die genaue Aufstellungsstelle ist durch den Mieter oder dessen Beauftragten zu bestimmen und anzuweisen. Eventuelle Folgen die durch ungeeignetes Gelände eintreten können hat der Mieter zu vertreten. Die Sicherung, Abschrankung und Beleuchtung der Baustelle sowie die Feststellung der Lage von Erd- und Freileitungen, Abfluss-, Wasser- und Gasleitungen ist Sache des Mieters. Die Bauanzeige hat der Mieter rechtzeitig vorzunehmen und darauf zu achten, dass die Bestimmungen der Landesbauordnung für "Fliegende Bauten" eingehalten werden.
Bitte beachten Sie, das für den Aufbau eines Zeltes ausreichend Platz zur Verfügung steht. Die zu bebauende Fläche sollte in Länge und Breite je 1m größer sein, als das von ihnen gewünschte Zelt. Bitte beachten Sie das wir keine Zelte unter Obstbehangenen Bäumen aufstellen!
Alle Zelte werden durch uns mit Erdnägeln gegen Wind gesichert. Sollte das einbringen von Heringen nicht möglich sein (Verbundsteine, Asphalt, Terrasse etc.) bringen wir bis zu einer Zeltlänge von 10m Beschwerungsgewichte mit. Diese werden pro Stück separat berechnet. Ab einer Zeltlänge von 12m bzw einer Zeltbreite ab 6m muss das sichern gegen Wind mit Erdnägeln gegeben sein! Für Schäden am Bodenbelag, die durch das einschlagen von Heringen bzw. setzen von Dübeln entstehen, übernehmen wir keinerlei Haftung. Für das Verschließen der Einschlaglöcher ist der Mieter verantwortlich! Gleiches gilt für beschädigte Wasser oder Stromleitungen die trotz Rückversicherung beim Mieter getroffen werden könnten.
Die vom Mieter zu stellenden Hilfskräfte bei größeren Zelten, sind nicht beim Vermieter gegen Unfall versichert.
Sollte eine der Bestimmungen der vorliegenden AGB ganz oder teilweise unwirksam und/oder undurchführbar sein, so wird die Wirksamkeit und Durchführbarkeit aller übrigen Bestimmungen hiervon nicht berührt.